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Rechtsanwalt und Anwalt auf www.rechtsanwalt.net

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Impressum

Das Wesentliche.




Berufsrecht

ABMO Rechtsanwälte
Köln
- Partnerschaftsgesellschaft -


ABMO Rechtsanwälte in Partnerschaft - Aabadi, Moschopoulos, Opacak

ist als eingetragene Partnerschaft in Deutschland zugelassen.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung der Berufsträger lautet Rechtsanwalt und wurde von der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft sind alle Rechtsanwälte ab Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei allen Gerichten postulationsfähig. Eine Ausnahme ergibt sich lediglich für die Postulationsfähigkeit beim Bundsgerichtshof für Zivilsachen.

Rechtsanwaltskammer:
Die Berufsträger von ABMO Rechtsanwälte in Partnerschaft gehören den folgenden Rechtsanwaltskammern an:

Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon: 0221 / 97 30 10 0
Telefax: 0221 / 97 30 10 50

(RA Aabadi)
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 - 22 21 55 0
Telefax: 0711 - 22 21 55 11

(RAe Opacak & Moschopoulos)

Sitz der Partnerschaft:
Isabellenstraße 6
50678 Köln

Telefon: 0221 - 471 62 68
Telefax: 0221 - 272 45 85


Vertretungsberechtigte Partner:

Rechtsanwalt Rachid Aabadi
Rechtsanwalt Konstantin Moschopoulos, LL.M
Rechtsanwalt Jozo Opacak

Partnerschaftregister: Eingetragen im Partnerschaftsregister AG Essen PR 4487

Steuernummer: 93140/02666, FA Stuttgart I

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
RA Opacak:
HDI-Gerling Versicherungen
Gereonshof
50670 Köln

RA Aabadi:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

RA Moschopoulos:
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.


Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
Diese finden Sie im Wortlaut auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de, dort unter der Rubrik "Informationspflichten gemäß § 5 TMG".
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Es soll Ihnen einen Über- und Einblick in die Materie zu geben, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit im einzelnen.
Dies ist auf Grund der zahlreichen feinen Ziselierungen des Rechts auch gar nicht möglich.

Bitte beachten Sie also, daß jeder Einzelfall anders gelagert ist und jede der in Bezug genommenen Entscheidungen nicht unbedingt auf Ihr Anliegen entsprechend anwendbar ist. Dies hängt von einer Vielzahl verschiedener Voraussetzungen ab, für deren Klärung niemand besser geeignet ist als der Rechtsanwalt.

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Wenn Sie also auch nach der Lektüre noch eine Antwort auf eine bestimmte Frage suchen, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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Konzeption, Design & Realisierung

Rechtsanwalt Rachid Aabadi.
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